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Grundsätze

Bildung frei, unabhängig, leistbar und fair — es zählt, was jemand weiß und kann.

Ein Bildungshaus, das dem Namen Volkshochschule im demokratischen Sinn gerecht wird: offen für alle, zu jeder Zeit, an jedem Ort, zu jedem Thema, vom Volksschulstoff bis zur Hochschule und zur Meisterprüfung.

Was wir sind — und was nicht

Lern-Agent ist ein privater Anbieter: keine Schule, keine Prüfungsstelle, keine staatliche Anerkennung, kein Qualitätssiegel. Ändert sich daran etwas, steht es hier mit Datum und Fundstelle.

Ethikkodex

Vierzehn Regeln, an denen sich jeder Inhalt, jedes Angebot und jede Kooperation messen lässt. Wer einen Verstoß findet, meldet ihn über die Anfrage; die Berichtigung steht auf der Seite Offenlegung.

E01

Sachlichkeit

Gelehrt werden Naturwissenschaften, Wissenschaften und überprüfbare Fakten, dazu der Stand von Forschung und Technik. Wo Wissen umstritten oder vorläufig ist, wird das gesagt.

E02

Weltanschauliche Neutralität

Kein Religionsunterricht, keine religiöse Unterweisung, keine parteipolitischen Inhalte, keine politische Werbung. Institutionenkunde (Verfassung, Rechtsordnung, Verwaltung) ist Sachwissen und davon ausgenommen.

E03

Keine Tierversuche

Keine Übung, kein Experiment und keine Anleitung verlangt oder befürwortet Versuche an Tieren. Wo Lehrpläne solche Inhalte kennen, wird mit Modellen, Simulationen und Daten gearbeitet.

E04

Hausgrenze

Keine Inhalte und keine Kooperation für Rüstung, Militär, Waffen oder Dual-Use-Luftfahrt.

E05

Keine Versprechen

Keine Aussage über Lernerfolg, Prüfungserfolg, Zeitersparnis, Lehrplankonformität, Förderfähigkeit oder Anerkennung, solange sie nicht belegt oder erteilt ist.

E06

Datenminimierung

Es wird nur erhoben, was für die Leistung nötig ist: keine Konten, wo es ohne geht, kein Tracking, Lernstand lokal im Browser, keine Profilbildung, kein Verkauf von Daten. Keine Werbung und kein Kaufdruck in Bereichen für Kinder.

E07

Kinder und Eltern

Im häuslichen Unterricht tragen die Eltern die Verantwortung für Gleichwertigkeit und Prüfungserfolg (§ 11 SchPflG). Das Haus begleitet mit Material, das am Lehrplan orientiert ist, ersetzt keine Schule und weist auf Anzeige, Reflexionsgespräch und jährliche Externistenprüfung hin.

E08

Unabhängigkeit

Inhalte werden nicht gegen Bezahlung verändert. Kooperationen und Lizenznehmer haben keinen Einfluss auf Fachinhalte und Prüfungsmaßstäbe.

E09

Transparenz

Quellen, Stand, Verfasser und Änderungen jedes Inhalts sind einsehbar. Fehler werden sichtbar berichtigt, nicht still ersetzt.

E10

Barrierefreiheit

Inhalte sind ohne Maus, mit Bildschirmleser und bei schmaler Ansicht benutzbar; Videos haben Untertitel, Grafiken einen Text.

E11

Status offen legen

Lern-Agent ist ein privater Anbieter: keine Schule, keine Prüfungsstelle, keine staatliche Anerkennung, kein Qualitätssiegel. Ändert sich daran etwas, steht es hier mit Datum und Fundstelle.

E12

Integrität

Keine Hilfe bei Täuschung. Keine Aufgaben aus geschützten oder nicht freigegebenen Prüfungsquellen; wer auf ein Leck stößt, meldet es der zuständigen Stelle.

E13

Verweis auf Gratisangebote

Wo es kostenlose oder geförderte Wege gibt (etwa Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss, Lehre mit Matura, gebührenfreie Meister- und Befähigungsprüfungen), wird darauf verwiesen — auch wenn sie mit eigenen Angeboten konkurrieren.

E14

Beschwerde und Berichtigung

Jede Meldung zu einem Fehler oder einer Beschwerde wird innerhalb einer genannten Frist beantwortet; berichtigte Fehler stehen in einer öffentlichen Liste.

Prüfen: nur Wissen und Können

Es zählt nur, was jemand weiß und kann. Eine Prüfung ist bestanden, wenn der vorher veröffentlichte Maßstab erreicht ist — nicht nach Ermessen, Stimmung oder Person der Prüfenden.

Zulassung, Prüfung, Bewertung und Zeugnisse mit öffentlicher Wirkung bleiben bei Schulen, Bildungsdirektionen, Lehrlingsstellen, Meisterprüfungsstellen und Hochschulen. Für Externisten-, Lehrabschluss-, Meister- und Befähigungsprüfungen gibt es keine Rechtsgrundlage für Fernprüfungen; nur die Anmeldung ist digital. An Hochschulen erlaubt § 76a UG elektronische Prüfungen.

P01

Maßstab vorher

Aufgabenarten, Bewertungsraster und Bestehensgrenze sind vor der Prüfung veröffentlicht.

P02

Rekonstruierbar

Jede Bewertung lässt sich aus Antwort, Raster und Regel nachvollziehen; Aufgabenfassung, Antwort und Bewertungsweg werden gemeinsam aufbewahrt.

P03

Gleichwertige Fassungen

Aufgaben werden aus geprüften Aufgabenpools gezogen oder mit wechselnden Zahlen erzeugt; die Fassungen sind im Anspruch gleichwertig und das ist belegt.

P04

Maschine bewertet, was eindeutig ist

Eindeutig prüfbare Antworten werden regelgebunden automatisch bewertet. Offene Leistungen bewerten mindestens zwei Personen unabhängig nach dem Raster; bei Abweichung entscheidet das Raster, nicht die Seniorität.

P05

Keine KI als Richterin

Kein KI-Modell entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen. KI darf Hinweise geben und vorsortieren; die Entscheidung ist regelgebunden oder menschlich und begründet.

P06

Einspruch

Jede Bewertung kann mit Begründung angefochten werden; die Überprüfung erfolgt durch eine unbeteiligte Stelle nach demselben Raster.

P07

Identität nach Tragweite

Übungen und Lernstandsprüfungen brauchen keine Identität. Eine eigene überwachte Fernprüfung (Proctoring) wird nicht angeboten: Biometrische Aufsicht ohne echte Alternative verstößt nach der Rechtsprechung gegen Art. 9 DSGVO. Nachweise mit Außenwirkung kommen erst mit einer datensparsamen Identifikation, frühestens über die EUDI-Wallet.

P08

Ehrliche Nachweise

Eigene Nachweise heißen, was sie sind: Übungs- oder Teilnahmebestätigung, ohne Personalisierung, als offenes Abzeichen möglich. Kein Anschein staatlicher Anerkennung, keiner NQR-Zuordnung, keines akademischen Grades oder geschützten Berufstitels (§ 2 UWG).

Künstliche Intelligenz

KI unterstützt Lernen, sie ersetzt weder Denken noch Prüfung.

Ein Angebot, das mitlernt

Das System lernt mit — aus Rückmeldungen, Fehlerberichten und Beiträgen der Nutzerinnen und Nutzer, nachvollziehbar und geprüft.

Stand 2026-09-24 · Diese Seite wird fortgeschrieben; frühere Fassungen bleiben beim Betreiber abrufbar.