Grundsätze
Bildung frei, unabhängig, leistbar und fair — es zählt, was jemand weiß und kann.
Ein Bildungshaus, das dem Namen Volkshochschule im demokratischen Sinn gerecht wird: offen für alle, zu jeder Zeit, an jedem Ort, zu jedem Thema, vom Volksschulstoff bis zur Hochschule und zur Meisterprüfung.
Was wir sind — und was nicht
Lern-Agent ist ein privater Anbieter: keine Schule, keine Prüfungsstelle, keine staatliche Anerkennung, kein Qualitätssiegel. Ändert sich daran etwas, steht es hier mit Datum und Fundstelle.
- Jede und jeder beginnt dort, wo sie oder er steht — wann, wo und in welchem Tempo es passt.
- Altersstufen und Lehrpläne sind Richtwerte zur Orientierung, keine Normen.
- Theorie, Praxis und Verständnis gehören zusammen; gelernt wird auch im Alltag und am Werkstück.
- Verschiedene Zugänge zum selben Stoff sind Absicht, nicht Ausnahme.
- Qualität bemisst sich an dem, was Lernende tatsächlich mitnehmen — nicht an Zertifikaten, Stunden oder Umfang.
- Der Preis ist fair und leistbar; Grundstoff bleibt frei zugänglich.
Ethikkodex
Vierzehn Regeln, an denen sich jeder Inhalt, jedes Angebot und jede Kooperation messen lässt. Wer einen Verstoß findet, meldet ihn über die Anfrage; die Berichtigung steht auf der Seite Offenlegung.
E01
Sachlichkeit
Gelehrt werden Naturwissenschaften, Wissenschaften und überprüfbare Fakten, dazu der Stand von Forschung und Technik. Wo Wissen umstritten oder vorläufig ist, wird das gesagt.
E02
Weltanschauliche Neutralität
Kein Religionsunterricht, keine religiöse Unterweisung, keine parteipolitischen Inhalte, keine politische Werbung. Institutionenkunde (Verfassung, Rechtsordnung, Verwaltung) ist Sachwissen und davon ausgenommen.
E03
Keine Tierversuche
Keine Übung, kein Experiment und keine Anleitung verlangt oder befürwortet Versuche an Tieren. Wo Lehrpläne solche Inhalte kennen, wird mit Modellen, Simulationen und Daten gearbeitet.
E04
Hausgrenze
Keine Inhalte und keine Kooperation für Rüstung, Militär, Waffen oder Dual-Use-Luftfahrt.
E05
Keine Versprechen
Keine Aussage über Lernerfolg, Prüfungserfolg, Zeitersparnis, Lehrplankonformität, Förderfähigkeit oder Anerkennung, solange sie nicht belegt oder erteilt ist.
E06
Datenminimierung
Es wird nur erhoben, was für die Leistung nötig ist: keine Konten, wo es ohne geht, kein Tracking, Lernstand lokal im Browser, keine Profilbildung, kein Verkauf von Daten. Keine Werbung und kein Kaufdruck in Bereichen für Kinder.
E07
Kinder und Eltern
Im häuslichen Unterricht tragen die Eltern die Verantwortung für Gleichwertigkeit und Prüfungserfolg (§ 11 SchPflG). Das Haus begleitet mit Material, das am Lehrplan orientiert ist, ersetzt keine Schule und weist auf Anzeige, Reflexionsgespräch und jährliche Externistenprüfung hin.
E08
Unabhängigkeit
Inhalte werden nicht gegen Bezahlung verändert. Kooperationen und Lizenznehmer haben keinen Einfluss auf Fachinhalte und Prüfungsmaßstäbe.
E09
Transparenz
Quellen, Stand, Verfasser und Änderungen jedes Inhalts sind einsehbar. Fehler werden sichtbar berichtigt, nicht still ersetzt.
E10
Barrierefreiheit
Inhalte sind ohne Maus, mit Bildschirmleser und bei schmaler Ansicht benutzbar; Videos haben Untertitel, Grafiken einen Text.
E11
Status offen legen
Lern-Agent ist ein privater Anbieter: keine Schule, keine Prüfungsstelle, keine staatliche Anerkennung, kein Qualitätssiegel. Ändert sich daran etwas, steht es hier mit Datum und Fundstelle.
E12
Integrität
Keine Hilfe bei Täuschung. Keine Aufgaben aus geschützten oder nicht freigegebenen Prüfungsquellen; wer auf ein Leck stößt, meldet es der zuständigen Stelle.
E13
Verweis auf Gratisangebote
Wo es kostenlose oder geförderte Wege gibt (etwa Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss, Lehre mit Matura, gebührenfreie Meister- und Befähigungsprüfungen), wird darauf verwiesen — auch wenn sie mit eigenen Angeboten konkurrieren.
E14
Beschwerde und Berichtigung
Jede Meldung zu einem Fehler oder einer Beschwerde wird innerhalb einer genannten Frist beantwortet; berichtigte Fehler stehen in einer öffentlichen Liste.
Prüfen: nur Wissen und Können
Es zählt nur, was jemand weiß und kann. Eine Prüfung ist bestanden, wenn der vorher veröffentlichte Maßstab erreicht ist — nicht nach Ermessen, Stimmung oder Person der Prüfenden.
Zulassung, Prüfung, Bewertung und Zeugnisse mit öffentlicher Wirkung bleiben bei Schulen, Bildungsdirektionen, Lehrlingsstellen, Meisterprüfungsstellen und Hochschulen. Für Externisten-, Lehrabschluss-, Meister- und Befähigungsprüfungen gibt es keine Rechtsgrundlage für Fernprüfungen; nur die Anmeldung ist digital. An Hochschulen erlaubt § 76a UG elektronische Prüfungen.
P01
Maßstab vorher
Aufgabenarten, Bewertungsraster und Bestehensgrenze sind vor der Prüfung veröffentlicht.
P02
Rekonstruierbar
Jede Bewertung lässt sich aus Antwort, Raster und Regel nachvollziehen; Aufgabenfassung, Antwort und Bewertungsweg werden gemeinsam aufbewahrt.
P03
Gleichwertige Fassungen
Aufgaben werden aus geprüften Aufgabenpools gezogen oder mit wechselnden Zahlen erzeugt; die Fassungen sind im Anspruch gleichwertig und das ist belegt.
P04
Maschine bewertet, was eindeutig ist
Eindeutig prüfbare Antworten werden regelgebunden automatisch bewertet. Offene Leistungen bewerten mindestens zwei Personen unabhängig nach dem Raster; bei Abweichung entscheidet das Raster, nicht die Seniorität.
P05
Keine KI als Richterin
Kein KI-Modell entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen. KI darf Hinweise geben und vorsortieren; die Entscheidung ist regelgebunden oder menschlich und begründet.
P06
Einspruch
Jede Bewertung kann mit Begründung angefochten werden; die Überprüfung erfolgt durch eine unbeteiligte Stelle nach demselben Raster.
P07
Identität nach Tragweite
Übungen und Lernstandsprüfungen brauchen keine Identität. Eine eigene überwachte Fernprüfung (Proctoring) wird nicht angeboten: Biometrische Aufsicht ohne echte Alternative verstößt nach der Rechtsprechung gegen Art. 9 DSGVO. Nachweise mit Außenwirkung kommen erst mit einer datensparsamen Identifikation, frühestens über die EUDI-Wallet.
P08
Ehrliche Nachweise
Eigene Nachweise heißen, was sie sind: Übungs- oder Teilnahmebestätigung, ohne Personalisierung, als offenes Abzeichen möglich. Kein Anschein staatlicher Anerkennung, keiner NQR-Zuordnung, keines akademischen Grades oder geschützten Berufstitels (§ 2 UWG).
Künstliche Intelligenz
KI unterstützt Lernen, sie ersetzt weder Denken noch Prüfung.
- Jede KI-Funktion ist als solche gekennzeichnet (Art. 50 KI-Verordnung, gilt seit 2.8.2026); Antworten nennen, worauf sie beruhen.
- Bis zum 2.12.2027 und bis zu einer Auslegung als Hochrisiko-System: Anpassung der Lernwege nur regelbasiert und erklärt, Letztentscheidung beim Lernenden.
- Kein KI-System bewertet Lernergebnisse mit Wirkung auf den Lernweg, entscheidet über Zugang oder überwacht Prüfungen (Anhang III Nr. 3). Emotionserkennung ist ausgeschlossen (Art. 5).
- Kein Profiling von Lernenden, keine Einstufung von Personen.
- KI ist selbst Lernstoff: Funktionsweise, Grenzen, Fehlerbilder, sicherer Umgang, Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4.
Ein Angebot, das mitlernt
Das System lernt mit — aus Rückmeldungen, Fehlerberichten und Beiträgen der Nutzerinnen und Nutzer, nachvollziehbar und geprüft.
- Fachwiki: Beiträge werden vor der Freigabe fachlich geprüft; Verfasser und Prüfer sind sichtbar; die Änderungsgeschichte ist vollständig.
- Aufgabenpools: gemeldete Fehler und schwache Aufgaben fließen nachvollziehbar zurück.
- Forum zuerst nur für Erwachsene, moderiert, mit Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA). Ein Bereich mit Minderjährigen erst nach anwaltlicher Klärung und mit Kinderschutzkonzept: Freischaltung vor Veröffentlichung, keine Direktnachrichten zwischen Erwachsenen und Kindern, Meldeweg zu Rat auf Draht (147).
- Maschinelles Lernen nur auf anonymen, zusammengefassten Daten der Lernschicht — für Aufgabenschwierigkeit, Reihenfolge und Lücken im Stoff, nie zur Einstufung von Personen.
Stand 2026-09-24 · Diese Seite wird fortgeschrieben; frühere Fassungen bleiben beim Betreiber abrufbar.