Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg
Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung: Stoff, Übungsaufgaben im Prüfungszuschnitt und Rückmeldung zu eingereichten Arbeiten.
Was wir tun — und was nicht
Wir bereiten vor. Vorbereitung auf die Prüfung: Stoff, Übungsaufgaben im Prüfungszuschnitt, Rückmeldung zu eingereichten Arbeiten.
Wir prüfen nicht. Weder Zulassung noch Prüfung noch Zeugnis. Beides liegt bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.
Der Weg zur Prüfung
- Die Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung setzt das vollendete 18. Lebensjahr und den Nachweis der erforderlichen Fertigkeiten voraus; als Nachweis kommt ausdrücklich auch der Besuch einer Kursveranstaltung in Betracht (§ 23 Abs. 5 BAG).
- Die Anmeldung zur Prüfung nimmt die prüfungswerbende Person selbst bei der örtlich zuständigen Lehrlingsstelle vor.
- Vorbereitung — hier.
- Prüfung bei der Lehrlingsstelle.
§ 23 Abs. 10 BAG erlaubt der Lehrlingsstelle, die theoretische Prüfung ganz oder teilweise entfallen zu lassen — unter anderem im Zusammenhang mit einem erfolgreich absolvierten Vorbereitungskurs nach § 23 Abs. 7. Ob ein Kurs dafür in Betracht kommt, entscheidet die Lehrlingsstelle, nicht der Anbieter.
Grenze
Es wird nicht behauptet, dass ein Kurs die Zulassung bewirkt, die Prüfung ersetzt oder den Entfall der Theorieprüfung herbeiführt.