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Das Bildungsangebot

Ein digitales Bildungshaus: von der Schulstufe über den Berufsabschluss bis zur beruflichen Weiterbildung.

Digital gedacht, nicht digitalisiert. Der Ausdruck ist möglich, aber nicht der Zweck.

Die Bereiche

Das Gerüst steht, die Kurse entstehen nach und nach. Was noch nicht vorliegt, ist als geplant gekennzeichnet.

BereichStandFuer wenInhaltGrenze
Schulstufen und Heimunterrichtim AufbauKinder und Jugendliche, Eltern im häuslichen Unterricht, NachhilfeBegleitung entlang des Lehrplans, Übungsaufgaben mit Lösungsweg, Selbstkontrolle, Experimente mit PraxisteilKeine Schule, kein Zeugnis. Die Externistenprüfung legt das Kind bei der zuständigen Prüfungskommission ab.
Berufsabschluss im zweiten Bildungswegim AufbauErwachsene ohne abgeschlossene LehreVorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung: Fachstoff, Übungsaufgaben im Prüfungszuschnitt, WerkstückvorbereitungZulassung und Prüfung liegen bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.
Höhere AbschlüssegeplantBerufsreifeprüfung, Werkmeister, MeisterprüfungVorbereitung auf die Teilprüfungen, fachlich gegliedertPrüfung und Zeugnis bei der jeweils zuständigen Stelle — Schule, Lehrlingsstelle, Meisterprüfungsstelle.
Berufliche Weiterbildungim AufbauFachkräfte, Selbständige, BetriebeFachkurse zu Technik, Fertigung, Rechnen und Werkzeugen; Praxis bei den FachbereichenTeilnahmebestätigung, kein staatlich anerkannter Abschluss.
Unterstützung für LehrkräftevorhandenLehrkräfte, Schulen, außerschulische EinrichtungenFertige Unterrichtseinheiten, Bewertungsraster, Materiallisten, Lehrmittel aus eigener FertigungBezug zum Lehrplan mit Fundstelle, keine Bestätigung der Lehrplankonformität.
Eigene Kurse und PrüfungsumgebungengeplantLehrkräfte, Einrichtungen, FachleuteEigene Kurse anlegen, Aufgaben und Tests erstellen, Ergebnisse auswertenErst nach dem Testbetrieb der Grundplattform; Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich, sobald Leistungsdaten anfallen.

Heimunterricht

Die allgemeine Schulpflicht kann durch häuslichen Unterricht erfüllt werden, wenn dieser dem Unterricht an einer öffentlichen Schule mindestens gleichwertig ist (§ 11 Abs. 1 und 2 SchPflG).

Anzeige: Die Erziehungsberechtigten zeigen die Teilnahme der Bildungsdirektion an — jeweils bis eine Woche nach Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres, mit Angabe der unterrichtenden Person, des Orts, des Lehrplans und der Schulstufe.

Nachweis: Der Erfolg ist vor Ende des Unterrichtsjahres durch eine Externistenprüfung nachzuweisen; die Prüfungskommission wird von der Bildungsdirektion festgelegt.

Unsere Rolle: Wir begleiten das Lernjahr: Stoff entlang des Lehrplans, Übungsaufgaben, Selbstkontrolle, Rückmeldung. Anzeige, Zulassung und Prüfung bleiben Sache der Erziehungsberechtigten und der Behörde.

Es wird weder eine Bewilligung erwirkt noch eine Prüfung abgenommen noch die Gleichwertigkeit bestätigt.

Was eine Bestätigung von uns wert ist

ArtInhaltAussagekraft
TeilnahmebestätigungKurs, Umfang, Zeitraum, Inhaltebelegt die Teilnahme
Kompetenznachweisbearbeitete Aufgaben, erreichte Punkte, Bewertungsrasterbelegt, was geleistet wurde — nicht, was gilt

Unsere Bestätigungen belegen die Teilnahme und die erbrachte Leistung. Sie ersetzen kein Zeugnis und verleihen keine Berechtigung.

Kein Zeugnis, kein staatlich anerkannter Abschluss, keine Berechtigung. Diese stellen ausschließlich die dafür zuständigen Stellen aus.

Wie das wächst

StufeNameStandInhalt
1GrundgerüsterreichtPlattform, Zugänge, Kursarten, zwei vollständige Einheiten, Werkzeuge
2Erste Kurseals Nächstesje Bereich ein durchgerechneter Kurs, im Testbetrieb erprobt
3ZugangsverwaltunggeplantKonten, Zugänge je Kurs, Nachweise, Abrechnung
4PrüfungsumgebunggeplantAufgaben und Tests anlegen, auswerten, zurückmelden
5Fremde KursegeplantLehrkräfte und Fachleute legen eigene Kurse an; Beitragsvereinbarung und Qualitätsregeln davor

Kurse entstehen schneller mit Fachleuten als allein. Kooperationen werden gesucht, aber erst genannt, wenn sie bestehen. Kein Partner wird genannt, bevor eine Vereinbarung besteht.

Zusammenarbeit anfragen